| 1 |
Geltung der Bedingungen |
| 1.1 |
Die NetJump GmbH erbringt
ihre Dienstleistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Die AGB gelten spätestens bei der erstmaligen Nutzung
unserer Netzwerkinfrastruktur als angenommen.
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| 1.2 |
Die NetJump GmbH behält
sich das Recht vor, die AGB einschliesslich aller Anlagen sowie der
Benutzungsbedingungen innerhalb und Leistungsbeschreibungen zu ändern
oder zu ergänzen.
Widerspricht der Kunde nach einer angemessenen Ankündigungsfrist
nicht innerhalb von 2 Wochen, so werden die neuen Bestimmungen wirksam.
Widerspricht der Kunde fristgemäss, so ist NetJump
berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt der Inkraftsetzung der
geänderten Bedingungen zu kündigen.
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| 2 |
Zustandekommen des Vertrages |
| 2.1 |
Der Vertrag kommt mit der
Gegenzeichnung eines Vertages durch NetJump oder durch die Bereitstellung
der Dienstleistungen zustande. |
| 2.2 |
Sofern sich NetJump zur
Erbringung der Dienstleistungen Dritter bedient, werden diese nicht
Vertragspartner des Kunden. Es besteht zwischen den Kunden von NetJump
kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares
Vertragsverhältnis. |
| 3 |
Kündigung |
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Falls im Vertrag nichts
anderes bestimmt wird, so gilt bei Verträgen ohne Mindestvertragsdauer
eine Kündigungsfrist von 2 Monaten auf jedes Monatsende. Im Fall von
Swisscom Mietleitungen (PLN, CU-Draht),ADSL und Webhosting gilt eine
Mindestbezugsdauer von 12 Monaten, im Kündigungsfall werden Preisreduktionen
(beispielsweise Tarifänderungen der Swisscom, Internet Carrier)
nicht weitergegeben. |
| 3.1 |
Alle Kündigungen haben schriftlich
zu erfolgen. |
| 3.2 |
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
werden sämtliche für diesen Vertrag eingerichteten Leitungen, Anschlüsse,
sonstige Infrastruktur dekonfiguriert. |
| 3.2 |
Verwendet der Kunde die
Dienste der NetJump nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, so
gilt dies als Verlängerung des Vertrages um weitere zwei Monate.
Die Tatsache, dass ein Zugang technisch noch möglich
ist, berechtigt nicht zu einer Weiterbenutzung der NetJump Dienstleistungen.
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| 4 |
Leistungsumfang |
| 4.1 |
NetJump GmbH ermöglicht
Internetdienstleistungen für KMUs im Raum Bern und Murten.
Der detaillierte Beschrieb sind in der Auftragsbestätigung
bzw. im Abonnentenvertrag zu entnehmen.
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| 4.2 |
NetJump behält sich vor,
die Dienstleistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. |
| 4.3 |
Soweit NetJump kostenlose
Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigungen
eingestellt werden. Eine Minderungs-, Rückerstattungs- oder Schadenersatz
Anspruch ergibt sich daraus nicht. |
| 4.4 |
Internet Adressen, Mailbox
Namen bleiben im Besitze von NetJump und sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
NetJump zur Wiederverwendung freizugeben. |
| 4.5 |
Konfigurationsänderungen
werden unter Berücksichtigung der betrieblichen Situation innerhalb
von 10 Arbeitstagen ausgeführt. Verlangt der Kunde Änderungen, die
einer Neuinstallation gleichkommt, so wird der Aufwand zu den üblichen
Ansätzen verrechnet. |
| 4.6 |
Es besteht bei Zusatzdiensten
kein Recht auf den Zugriff über Drittnetze. |
| 5 |
Verpflichtungen Kunde |
| 5.1 |
Der Kunde ist verpflichtet,
die NetJump Dienste und Infrastruktur sachgerecht zu nutzen. Er ist
insbesondere verpflichtet: |
| 5.1.1 |
- die vereinbarten Entgelte
entsprechend der jeweils gültigen Preisliste fristgerecht zu zahlen; |
| 5.1.2 |
- NetJump unverzüglich mitzuteilen,
wenn Voraussetzungen zur Tarifermässigung entfallen. |
| 5.1.3 |
- NetJump die Installation
von technischen Einrichtungen zu ermöglichen. |
| 5.1.4 |
- dafür zu sorgen, dass
Netzwerk Komponenten nicht übermässig belastet werden (z.B. Hitzeeinwirkung) |
| 5.1.5 |
- die Zugriffe auf die NetJump-Dienste
nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen irgendwelcher
Art zu unterlassen; |
| 5.1.6 |
- die Erfüllung gesetzlicher
und behördlicher Auflagen sicherzustellen; |
| 5.1.7 |
- anerkannte Grundsätze
der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter geheim
zu halten, unverzüglich zu ändern, falls die Vermutung der Verwendung
von Dritten besteht; |
| 5.1.8 |
- NetJump erkennbare Mängel
oder Schäden sofort mitzuteilen sowie aktiv zur Eingrenzung des Problems
zu unterstützen; |
| 5.1.9 |
- NetJump die entstandenen
Aufwendungen im Fall der Störung im Verantwortungsbereich des Kunden
zu ersetzen; |
| 5.1.10 |
- NetJump innerhalb eines
Monats über durch Rechtsnachfolge bewirkte Änderungen sowie Änderungen
des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen
von NetJump geführt wird, anzuzeigen. |
| 5.2 |
Verstösst der Kunde gegen
die im Artikel 5 Absätze 5.1.1, 5.1.2, 5.1.4, 5.1.5 und 5.1.6 genannten
Pflichten, ist NetJump berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger
Wirkung ohne Einhalt einer Kündigungsfrist oder form zu kündigen. |
| 6 |
Nutzung durch Dritte |
| 6.1 |
Eine direkte oder mittelbare
Nutzung der NetJump Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrückliche
Genehmigung gestattet. |
| 6.2 |
Wird die Nutzung durch Dritte
gestattet, so gelten die Artikel 5, wird die Nutzung durch Dritte
nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Rückerstattungs-
oder Schadenersatzanspruch. |
| 6.3 |
Der Kunde hat auch Leistungen
zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Nutzung der NetJump Dienste
bezogen worden sind. |
| 7 |
Zahlungsbedingungen |
| 7.1 |
Die Entgelte sind sechsmonatlicher
im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. (gilt
nur in Zusammenhang für Internetdienstleistungs-Abonnemente) |
| 7.2 |
Der Rechnungsbetrag muss
spätestens am 30.Tag nach Zugang der Rechnung auf dem NetJump Konto
gutgeschrieben sein. |
| 7.3 |
Behauptet der Kunde, dass
ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder berechtigten Dritten verursacht
worden ist, so hat er dies nachzuweisen. |
| 8 |
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht,
Leistungsverzögerungen, Rückvergütung |
| 8.1 |
Ansprüche der NetJump kann
der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Ansprüchen seinerseits verrechnen, welche einen direkten Zusammenhang
mit dem diesen AGB zugrunde liegenden Benutzungsvertrag haben. |
| 8.2 |
Liefer- und Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die NetJump
die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Gateways anderer
Betreiber, Störungen im Bereich der Swisscom usw. auch wenn bei Lieferanten
oder Unterauftragsnehmern von NetJump oder deren Unterlieferanten,
Unterauftragsnehmern eintreten, hat NetJump auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen NetJump,
die Lieferung und Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. |
| 8.3 |
Bei Ausfällen von Diensten
ausserhalb des Verantwortungsbereichs der NetJump liegenden Störungen
erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.
Ausfallzeiten werden nur dann erstattet, wenn NetJump
den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat
und sich der Ausfallzeitraum mehr als einen Werktag erstreckt.
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| 9 |
Zahlungsverzug |
| 9.1 |
Bei Zahlungsverzug ist NetJump
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen mit 8% per annum
zu berechnen. |
| 9.2 |
Trifft die Zahlung nach
der 3.Mahnung nicht ein, so wird die Internet Dienstleistung ohne
Vorankündigung seitens NetJump eingestellt. (Deaktivierung DNS kunde.ch,
Router) |
| 9.3 |
Die Geltendmachung eines
weiteren Schadenersatzes durch NetJump bleibt vorbehalten. |
| 10 |
Kundendienst |
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10.1 NetJump beseitigt Störungen
ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen
und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten (9:00 bis
17:00). Sie sind mittels E-Mail oder Fax schriftlich mitzuteilen. |
| 11 |
Haftungsbeschränkungen |
| 11.1 |
NetJump schliesst jede Haftung
soweit gesetzlich zulässig aus. |
| 11.2 |
NetJump haftet nicht für
die über ihre Dienste übermittelten Informationen, insbesondere nicht
für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass
sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt,
indem der die Information übermittelt. |
| 11.3 |
Schäden durch die Übermittlung
und Speicherung von Daten (Viren), der Verwendung übermittelter Programme
sind grundsätzlich ausgeschlossen. |
| 12 |
Haftung des Kunden |
| 12.1 |
Der Kunde haftet für alle
Folgen und Nachteile, die NetJump und Dritten durch missbräuchlich
oder rechtswidrige Verwendung der NetJump Dienste entstehen. |
| 13 |
Zusätzliche Bestimmungen
bei Warenlieferungen |
| 13.1 |
Die Gefahr geht auf den
Kunden über, sobald die Sendung an den Transport ausführende Person
übergeben worden ist oder zwecks Versenden die Geschäftsräume von
NetJump verlassen hat. |
| 13.2 |
Soweit nichts anderes vereinbart
ist, sind Rechnungen für Warenlieferung 30 Tage nach Rechnungsstellung
ohne Abzüge zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises Eigentum der NetJump, die Verpfändung oder
Sicherungsübereignung ist unzulässig. |
| 13.4 |
NetJump ist zu Teillieferungen
und Teilleistungen jederzeit berechtigt, ausser der Kunde weist nach,
dass Teillieferungen oder Teilleistungen für ihn nicht zumutbar sind. |
| 14 |
Zusätzliche Bestimmungen
bei Projekten und Softwarelieferungen |
| 14.1 |
Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen
kann nur mit Zustimmung der NetJump auf Dritte übertragen werden. |
| 14.2 |
Das Nutzungsrecht an einer
von NetJump gelieferten Software umfasst die Nutzung für den eigenen
Gebrauch des Kunden. |
| 14.3 |
Falls im Zusammenhang mit
einem Projekt Ansprüche wegen Verletzung eines Patentes oder eines
sonstigen Ausschliesslichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist
der Kunde verpflichtet, NetJump unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. |
| 15 |
Schlussbestimmungen |
| 15.1 |
Sollten einzelne Bestimmungen
der AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. |
| 15.2 |
Erfüllungsort ist Bern. Gerichtsstand für alle aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder unmittelbar sich ergebenen
Streitigkeiten ist für beide Parteien Bern und zwar auch für
Klagen im Wechsel- oder Chequeprozess.
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